Kreisverwaltung geschlossen
Bis auf Weiteres bleiben die Dienststellen der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine können Sie nur noch in unaufschiebbaren Angelegenheiten mit den Sachbearbeitern vereinbaren.
Die Kontaktdaten finden Sie auf unseren regulären Internetseiten. Bei einem Besuch der Kreisverwaltung ist das Tragen einer Maske verpflichtend - zu Ihrem und zu unserem Schutz. Danke für Ihr Verständnis!
Viele Belange können Sie auch über unsere Online-Services abwickeln.
Formulare
Formulare für positiv Getestete, Haushaltsangehörige, Kontaktpersonen, Einreisende und Impfantragstellung.
Pressemitteilungen
Wichtige Rufnummern
Die Hotline ist vorrangig zur Abklärung eines möglichen Untersuchungsbedarfs da, sie kann keine medizinische Beratung leisten.
Hotline: 02104 99-3535
(Mo. - Fr. 8.00 - 17.00 Uhr,
Sa./So. 10.00 - 13.00 Uhr)
An den Feiertagen ist die Hotline ebenfalls von 10-13 Uhr zu erreichen.
Notfallkontakte in Krisenzeiten (PDF, 398 kB)
Nützliche Informationen
Einreisebestimmungen
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben unterliegen den Bestimmungen der Coronaeinreiseverordnung NRW.
Detaillierte Informationen des Kreisgesundheitsamtes für Einreisende aus Risikogebieten finden Sie hier:
08.03.2021 - Informationen für Einreisende aus Risikogebieten
Rechtsgrundlagen
17.04.2021 - Coronaeinreiseverordnung NRW (PDF, 105 kB)
13.01.2021 - Coronaviruseinreiseverordnung BUND (PDF, 721 kB)
Nützliche Links
Testpflicht vor Einreise mit dem Flugzeug
Wichtige Hinweise des Auswärtigen Amtes zum Thema “Sicher Reisen“
Finanzielle Hilfen
Impfung
FAQs der Kassenärztlichen Vereinigung zur Impfterminvergabe
Informationen zum Impfen vom Bundesministerium für Gesundheit
Übersicht der Anspruchsgruppen
01.04.2021 - Coronavirus-Impfverordnung BUND
Priorisierung im Einzelfall
das Land hat jetzt geregelt, dass Einzelfallentscheidungen hinsichtlich Impfpriorisierungen von den Kreisen und kreisfreien Städten zu treffen sind. Details dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Landes.
Personen, deren Erkrankungen nicht ohnehin bereits den priorisierten Fallgruppen der Corona-Impfverordnung zugeordnet sind, können unter Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses einen Antrag auf Priorisierung in einem verschlossenen und mit dem Vermerk „vertrauliche Arztunterlagen“ versehenen Umschlag senden, an den
Kreis Mettmann
Abteilung Infektionsschutz
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Informationen zum Impfzentrum
Anfahrtsskizze zum Impfzentrum
Formular - Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis für den Impfanspruch
Formular - Anamnese & Impfeinwilligung für mRNA-Impfstoff
Merkblatt - Aufklärung zur Schutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff
Formular - Anamnese & Impfeinwilligung für Vektor-Impfstoff
Merkblatt - Aufklärung zur Schutzimpfung mit einem Vektor-Impfstoff
Lieferdienste des lokalen Einzelhandels
Die Beschränkungen des Einzelhandels durch die Corona-Schutzverordnungen haben zu einem verstärkten Angebot sowie einem Anstieg der Nachfrage von Lieferdiensten geführt. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Lieferdienste in den Städten des Kreises Mettmann.
Multilingual information
Here you can find governmental information:
Multilingual information about the vaccination centre
Notfallkontakte
Quarantänepflicht
Wichtiger Hinweis:
Kontaktpersonen haben sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern.
Als Beginn der Quarantäne gilt bei Haushaltsangehörigen der Tag des positiven Tests des Quellfalles, bei anderen Kontaktpersonen der letzte Tag des Kontaktes zum Quellfall.
Aufgrund der beobachteten Zunahme der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten entfällt zurzeit die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne durch einen negativen SARS-CoV-2-Test. Dies gilt momentan für alle Quarantänefälle, unabhängig von Varianten beim Quellfall.
Die Quarantänepflicht gilt für:
- Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist.
- Angehörige des selben Haushalts von positiv getesteten Menschen.
- Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – bis zum Vorliegen des Testergebnisses.
Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das Kreisgesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes.
Rechtsgrundlage
11.04.2021 - Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW (PDF, 161 kB)
Detaillierte Informationen des Kreisgesundheitsamtes
Informationen für Personen, die Symptome haben (PDF, 123 kB)
Informationen für Personen mit einem positiven Testergebnis (PDF, 123 kB)
Informationen für Personen mit Kontakt zu einer positiv getesteten Person (PDF, 150 kB)
Informationen für Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (PDF, 136 kB)
Dauer der Quarantäne
Beispielrechnungen der Quarantänedauer
FAQ
Fortlaufend aktualisierte Fragen und Antworten zum Coronavirus - auch zu Quarantäne-Regelungen - finden Sie auf den Seiten des Landes NRW.
Testmöglichkeiten im Kreis Mettmann
Schnellteststellen
Einen Überblick über alle beim Kreis registrierten Schnellteststellen erhalten Sie hier als PDF, oder über diese Kartenanwendung.
Neue Teststellen werden kontinuierlich eingepflegt.
Schnelltest positiv?
Informationen für Personen mit einem positiven Schnelltest
Einkaufen mit Schnelltest?
28.03.2021 - Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann zur Angebotsnutzung mit Negativtest
Arztpraxen
Personen mit Symptomen, die mit CoViD-19 in Verbindung gebracht werden, wenden sich bitte in erster Linie an ihren behandelnden Hausarzt.
Testungen von Reiserückkehrern und von örtlichem Schul- und Kita-Personal finden ebenfalls in den Praxen der im Kreis niedergelassenen Ärzte statt.
Nachstehend finden Sie ein Verzeichnis abstreichender Praxen im Kreis Mettmann auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Liste der Praxen in Nordrhein
Walk-In
Es gibt im Kreis Mettmann zwei Corona-Teststationen als “Walk-In“ für Jedermann. Das Düsseldorfer Labor Zotz Klimas betreibt die Stationen in Ratingen am Ostbahnhof (MO-FR 8:30-16:30 Uhr, SA 8-14 Uhr) und in Hilden, auf der Grünstraße 2 (Parkplatz Hildorado, MO-FR 8:30-17 Uhr, SA 8-14 Uhr). Personen aus dem Kreis Mettmann können sich dort ohne Anmeldung sowohl aus eigenem Antrieb (auf eigene Kosten) als auch nach Überweisung durch niedergelassene Ärzte testen lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter corona-walk-in.de.
Drive-In
Die beiden vom Kreis Mettmann betriebenen „Drive-in-Probeentnahmestellen“ in Ratingen und Hilden werden für Testungen genutzt, die auf Veranlassung des Gesundheitsamtes vorgenommen werden.
Von dort erhalten Sie dann gegebenenfalls einen Termin und die Adresse.
Welcher Test für wen?
Verordnungen & Beschlüsse
19.04.2021 - Coronaschutzverordnung NRW
19.04.2021 - Betreuungsverordnung NRW
17.04.2021 - Coronaeinreiseverordnung NRW
14.04.2021 - Coronavirus-Schutzverordnung BUND (mit Änderungsverordnungen)
11.04.2021 - Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW
11.04.2021 - Coronateststrukturverordnung NRW
07.04.2021 - Coronaschutzverordnung NRW
01.04.2021 - Coronavirus-Impfverordnung BUND
22.03.2021 - Bund-Länder-Beschluss
12.03.2021 - Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der CoronaSchVO
09.03.2021 - Allgemeinverfügung NRW zur Durchführung von Bürgertestungen
12.02.2021 - Allgemeinverfügung NRW für Schulen des Gesundheitswesens
22.01.2021 - Allgemeinverfügung NRW zur Coronavirus-Testverordnung